Wertgutachten

Leistungen

Wertgutachten

Die qualifizierte und fachkundige Bewertung von Immobilien und Grundstücken ist die Grundlage von Entscheidungsprozessen im Bereich von Behörden, Gerichten ebenso bei Verhandlungen, Bauvorhaben und Finanzentscheidungen bei Immobilien oder Grundstücken im gewerblichen und privaten Bereich.

Diese Wertermittlung wird in Form eines Wertgutachten dargestellt. Das Wertgutachten oder genauer gesagt das Verkehrswertgutachten muss gesetzlich vorgeschriebenen Normen entsprechen damit eine neutrale, vergleichbare Basis gewährleistet ist.

Im Verkehrswertgutachten muss die individuelle Gegebenheit des Immobilienwertes berücksichtigen und nach festen Regeln dargestellt und dokumentiert werden.

Daher ist jedes unsere Verkehrswertgutachten eine Einzelanfertigung für die jeweilige Immobilie und das Grundstück und für den spezifischen Verwendungszweck.

Wertgutachten von Immobilien und Grundstücken sind in folgenden Bereichen von Bedeutung:

 

  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Kosten-Nutzen-Analyse bei baulichen Maßnahmen und Renovierungen von Immobilien

  • Nutzungskonzepte und Vermietungen von Immobilien
  • Vermietungen, Mietpreisanalyse und Mietpreisfindung
  • Anlage- und Finanzierungskonzepte  im Bereich von Projektentwicklungen

  • Investitionsentscheidungen und Finanzierungsmaßnahmen

  • Gerichstverfahren, Zwangs- und Teilungsversteigerung, Scheidung

  • Erbschaftsverfahren und Nachlassregelungen

  • Beleihungen von Immobilien im Rahmen von Pfandbrief-Verbriefungen

  • Wertfestsetzungen gegenüber dem Finanzamt

  • Firmenübernahmen

  • Immobilienportfoliobewertung

Wir sind bei unserer gutachterliche Tätigkeit der Neutralität verpflichtet und richten uns nach den gesetzlichen Grundlagen des BauGB § 194 Verkehrswert und der lmmoWertV um einen gesetzlich normierten und rechtsicheren Standard zu gewährleisten.

Diese normierten gesetzlichen Standards der lmmobilienwertermittulung und nationalen rechtlichen Vorschriften umfassen einen großen Bereich an Rechtnormen, die unsere Wertgutachten abdecken müssen um den anerkannten und gefordeten qualitativen Standards zu genügen.

  • Bodenrichtwertlinie
  • Sachwertrichtlinie
  • Vergleichwertrichtlinie
  • Ertragswertrichtlinie
  • PfandBG
  • BelWertV
  • BewG
  • ErbbauRG
  • WEG
  • DIN, WoFIV
  • BauGB §§ 30-35
  • BauNVO
  • HOAI §34
  • Verkehrswertgutachten gemäߧ 194 BauGB
  • BauGB
  • Immobilienwertermittlung (in der Fassung vom 19.05.2010 – Wertermittlungsrichtlinien (in der Fassung vom 10.06.2006)