Honorare

Das Wichtigste auf einen Blick

Jedes Wertgutachten erstelle ich maßgeschneidert für das jeweilige Objekt. Damit Sie bei aller Vielfalt ein qualifiziertes Gutachten für Ihren Verwendungszweck erhalten, sind dabei viele verbindliche Standards einzuhalten. Dazu gehört auch die gründliche Prüfung diverser Unterlagen. Somit kann der Aufwand für ein Gutachten stark variieren.

 

Um Ihnen trotzdem einen groben Anhaltspunkt zu geben, finden Sie unten die Kostenstruktur sowie eine unverbindliche Kostenübersicht. Diese gilt für die Erstellung eines Wertgutachtens bei Objekten mit üblichem Aufwand.

Nach Durchsicht der bereitgestellten Unterlagen erhalten Sie ein individuelles Angebot mit den genauen Kosten für die Erstellung Ihres Wertgutachtens.

Standardobjekte – übliche Grundhonorare

Grundstücke

unbebaute Grundstücke mit privater Nutzung bis zu einem Wert von 250.000 EUR

1.250 €

unbebaute Grundstücke mit privater Nutzung bis zu einem Wert von 250.000 EUR

Wohnungen

Eigentumswohungen im Rahmen von Teileigentum nach WEG bis zu einem Wert von 450.000 EUR

1.750 €

Eigentumswohungen im Rahmen von Teileigentum nach WEG bis zu einem Wert von 450.000 EUR

Häuser

Einfamilien-, Doppel-, Reihenhäuser bis zu einem Wert von 500.000 EUR

2.500 €

Einfamilien-, Doppel-, Reihenhäuser bis zu einem Wert von 500.000 EUR

Mehrfamilienhäuser

Mehrfamilienhäuser ohne Gewerbeeinheit bis zu einem Wert von 2.5 Mio EUR

5.350 €

Mehrfamilienhäuser ohne Gewerbeeinheit bis zu einem Wert von 2.5 Mio EUR

Objekte nach Wert

Die Honorare für allgemeine Objekte wie Wohnobjekte, gewerbliche Objekte und Sonderobjekte sind an den Wert der Immobilie bzw. des Objektes gebunden.

Wert der Immobilie > Kosten des Wertgutachten

bis 250.000 > 1.850 EUR
bis 500.000 EUR > 2.500 EUR
bis 750.000 EUR > 2.950 EUR
bis 1.000.000 EUR > 3.350 EUR
bis 1.500.000 EUR > 4.050 EUR
bis 2.000.000 EUR > 4.700 EUR
bis 2.500.000 EUR > 5.350 EUR
bis 3.000.000 EUR > 5.900 EUR
bis 3.500.000 EUR > 6.450 EUR
bis 4.000.000 EUR > 7.000 EUR
bis 4.500.000 EUR > 7.700 EUR
bis 5.000.000 EUR > 8.150 EUR
bis 7.500.000 EUR > 10.700 EUR
bis 10.000.000 EUR > 13.200 EUR

Zuschläge

Für ein Gutachten fallen Zuschläge an, wenn besondere Schwierigkeiten vorliegen oder die Durchführung des Wertgutachtens unter erschwerten Bedingungen stattfindet oder besondere Leistungen erbracht werden sollen, wie z.B.:

  • Erbbaurechte, Nießbrauchsrechte und Wohnrechte oder sonstige Rechte
  • Steuerliche Bewertung
  • Unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück
  • Mehrere Bewertungsstichtage
  • Berücksichtigung von Schadensgraden
  • Bausubstanz mit erheblichen Bauschäden und erschwerter Zugänglichkeit
  • Grundstücke mit erschwerter Erreichbarkeit und Zugänglichkeit
  • Besondere Unfallgefahren, starker Staub oder Schmutz bei der Besichtigung und zusätzliche Schutzmaßnahmen
  • Kontamination des Bodens oder der Bausubstanz *
  • Ergänzung und Beibringung fehlender Unterlagen, die durch den Auftraggeber bereitgestellt werden müssen
  • Überprüfung der durch den Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen auf Plausibilität

Die Zuschläge sind abhängig von der Art der besonderen Leistung und dem Schwierigkeitsgrad und bewegen sich zwischen 25% und 50%.

* Die dadurch entstehende Wertminderung ist in diesem Fall nicht die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Kosten für die Erstellung des Wertgutachtens. Als Basis für die Ermittlung des Honorars für das Wertgutachten  wird die Bausubstanz ohne Bauschäden und der unkontaminierte Zustand von Grundstück und Gebäude herangezogen.

** Sollte bei der Überprüfung der Unterlagen die Mitwirkung eines externen Fachingenieurbüros erforderlich werden, sind diese zusätzlich entstehenden Mehrkosten nicht Teil des Honorars und müssen in Rücksprache mit dem Auftraggeber von diesem extra beauftragt und vergütet werden. Der zusätzliche Koordinationsaufwand für den Sachverständigen wird auf Stundenbasis abgerechnet.

Abschläge

Für ein Gutachten fallen Abschläge an, wenn sich der Aufwand durch die Bewertung mehrerer ähnlicher oder baugleicher Objekte reduziert, z. B.:

  • Wiederholungsgutachten derselben Immobilie bzw. Objektes
  • Mehrfachbewertungen von identischen Objekten, wie z.B. mehrere Wohnungen eines Mehrfamilienhauses oder Doppelhaushälften

 

Die Abschläge sind abhängig von der Art der Leistung und dem Grad der Ähnlichkeit und der Wiederholung der Bewertung und bewegen sich zwischen 10% und 40%.

Zeithonorar

Der Stundensatz für das Zeithonorar ist abhängig von der Art der Tätigkeit und der notwendigen Expertise.

  • Der Stundensatz für Sachverständige Architekten, Stadtplaner und Sachverständigen beträgt 150,00 EUR.
    .
  • Der Stundensatz für Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, beträgt 75,00 EUR.
  • Der Stundensatz für Mitarbeiter, die Hilfsaufgaben erfüllen, beträgt 55,00 EUR.

Müssen bei der Erstellung des Gutachtens notwendige Unterlagen, die vom Auftraggeber jedoch nicht beigebracht wurden von mir beschafft werden, wird diese zusätzliche Leistung nach Aufwand über das Zeithonorar zusätzlich zum Grundhonorar berechnet.

Sollte dieser Aufwand den Zeitrahmen von zwei Stunden überschreiten, werde ich den Auftraggeber vorher darüber informieren.

Der Tagessatz für Sachverständige Architekten, Stadtplaner und Sachverständigen beträgt 1.250,00 EUR.

Nebenkosten

  • Im Umkreis von 25 km sind die Fahrtkosten in den Stunden- und Tagessätzen enthalten. Bei Distanzen über 25 km fallen 1,00 EUR pro gefahrenem Kilometer an bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten der An- und Abreise zu begutachtenden Objekt, sollten andere Verkehrsmittel gewählt werden.
  • Zusätzliche Kosten wie Druckkosten für mehrfache Ausführungen von Wertgutachten, Auslagen für behördliche Anfragen und die Erstellung von Dokumenten wie Grundbuchauszügen, Hotelkosten für mehrtägige Aufenthalte für den Sachverständigen sind in den Honorarkosten nicht enthalten.
  • Mehrwertsteuer

Auf die Honorare und Stundensätze wird der zur Zeit der Leistungserbringung gesetzlich geltende Mehrwertsteuersatz hinzuaddiert.